Software-Abo abgrenzen — Lizenzen und SaaS.

Jahreslizenzen und SaaS-Abos laufen selten wie das Geschäftsjahr. Hier steht, welcher Anteil per Stichtag ins Folgejahr gehört und wie Kunde und Anbieter nach Art. 958b OR buchen. Kostenlos, ohne Anmeldung, Daten bleiben im Browser.

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Software-Jahresabo
2026-09-15 → 2027-09-14
Periode
Tage
Allokation
Betrag CHF
2026
108
1'420.27
2027
257
3'379.73
Summe
365
4'800.00
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Abo, Lizenz oder Wartung: Was wird abgegrenzt?

Beispiel: Jahreslizenz ab 15. September

Eine GmbH bezahlt am 15.09.2026 ein Software-Abo von CHF 4'800.00 (ohne MWST) für die Laufzeit 15.09.2026 bis 14.09.2027. Stichtag 31.12.2026.

15.09.2026 (Zahlung):
Soll   6570 Informatikaufwand              4'800.00
Haben  1020 Bank                           4'800.00

31.12.2026 (Abgrenzung):
Soll   1300 Aktive Rechnungsabgrenzungen   3'379.73
Haben  6570 Informatikaufwand              3'379.73

01.01.2027 (Auflösung):
Soll   6570 Informatikaufwand              3'379.73
Haben  1300 Aktive Rechnungsabgrenzungen   3'379.73

Monatsgenau mit 3½ Monaten für 2026 wären es CHF 1'400.00 Aufwand und CHF 3'400.00 Abgrenzung. Weil die Laufzeit in der Monatsmitte beginnt, ist tag-genau hier die sauberere Rechnung.

Sicht des Software-Anbieters

Für den Anbieter ist dieselbe Vorauszahlung noch nicht verdienter Ertrag. Er stellt die Rechnung am 15.09.2026 und grenzt per Stichtag den Anteil für 2027 ab:

15.09.2026 (Rechnung an den Kunden):
Soll   1100 Forderungen aus L+L            4'800.00
Haben  3400 Dienstleistungserlöse          4'800.00

31.12.2026 (Abgrenzung):
Soll   3400 Dienstleistungserlöse          3'379.73
Haben  2300 Passive Rechnungsabgrenzungen  3'379.73

Der Umsatz 2026 beträgt damit CHF 1'420.27. Nach IFRS 15 heisst der Posten Vertragsverbindlichkeit, und der Ertrag aus dem Abo wird über die Laufzeit erfasst; die Rechnung im Rechner bleibt dieselbe.

Mehrwertsteuer

Wer die Vorsteuer abziehen kann (effektive Methode), grenzt den Betrag ohne MWST ab; die Vorsteuer bzw. die geschuldete Steuer wird nach den Regeln der Mehrwertsteuer abgerechnet und nicht über die Laufzeit verteilt. Bei Saldo- oder Pauschalsteuersatz und ohne MWST-Pflicht wird der Bruttobetrag abgegrenzt.

Deutschland: ARAP und PRAP

Nach HGB ist das vorausbezahlte Abo beim Kunden ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 HGB; SKR03 0980, SKR04 1900), beim Anbieter die im Voraus erhaltene Zahlung ein passiver (§ 250 Abs. 2 HGB; SKR03 0990, SKR04 3900).

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Häufige Fragen

Muss ich ein Software-Jahresabo abgrenzen?

Ja, wenn die Laufzeit über den Bilanzstichtag reicht. Der Anteil für die Zeit nach dem Stichtag ist Aufwand des Folgejahres und wird als aktive Rechnungsabgrenzung (Kontenrahmen KMU: Konto 1300) erfasst. Beispiel: CHF 4'800.00 für den 15.09.2026 bis 14.09.2027 ergibt per 31.12.2026 CHF 3'379.73 Abgrenzung (257 von 365 Tagen) und CHF 1'420.27 Aufwand 2026.

Und monatlich bezahlte Abos?

Monatlich abgerechnete Abos betreffen jeweils nur ihren Monat, da gibt es nichts zu verteilen. Fehlt am Stichtag die Rechnung für Dezember, wird dieser Aufwand als passive Rechnungsabgrenzung (Konto 2300) erfasst.

Was gilt für eine unbefristete Lizenz?

Eine gekaufte, unbefristete Lizenz hat keinen Leistungszeitraum, der verteilt werden könnte. Sie wird je nach Betrag als immaterieller Wert aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben oder direkt als Aufwand gebucht. Die jährliche Wartung dazu wird dagegen wie ein Abo abgegrenzt.

Wie bucht der Software-Anbieter vorausbezahlte Abos?

Der Anteil, der auf die Zeit nach dem Stichtag entfällt, ist noch nicht verdient: Dienstleistungserlöse an Passive Rechnungsabgrenzungen (Konto 2300). Nach IFRS 15 heisst der Posten Vertragsverbindlichkeit; der Ertrag wird über die Laufzeit erfasst.

Wird die Mehrwertsteuer mit abgegrenzt?

Wenn Sie die Vorsteuer abziehen können (effektive Methode), wird der Betrag ohne MWST abgegrenzt; die Vorsteuer wird nach den Regeln der Mehrwertsteuer abgerechnet und nicht über die Laufzeit verteilt. Bei Saldo- oder Pauschalsteuersatz und ohne MWST-Pflicht wird der Bruttobetrag abgegrenzt.

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