Rechnungsabgrenzung — tag-genau berechnen.

Rechnungen tag-genau auf Geschäftsjahre, Quartale oder Monate verteilen. Konform mit §252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Realisationsprinzip), §250 HGB (ARAP/PRAP) und Art. 958b OR (Schweizer Periodenabgrenzung). Kostenlos, ohne Registrierung, Daten bleiben im Browser.

Was ist Rechnungsabgrenzung?

Rechnungsabgrenzung ordnet Aufwände und Erträge genau dem Geschäftsjahr zu, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden — nicht dem, in dem die Zahlung fliesst. Klassisches Beispiel: Ein Unternehmen zahlt am 1. November 2024 die Versicherungsprämie für das gesamte Jahr 2025. Die Ausgabe ist 2024, der Aufwand gehört aber zu 2025. Die Differenz wandert als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) in die Bilanz.

§250 HGB verlangt diese Abgrenzung explizit: ARAP für vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag sind. PRAP für Einnahmen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag sind.

Wie rechnet BillSplitter?

Die Formel ist trivial — die Herausforderung ist das Handling der Kalendergegebenheiten (Schaltjahre, ungleiche Monatslängen, abweichende Geschäftsjahre).

Anteil = (Tage im Geschäftsjahr / Gesamttage Leistungszeitraum) × Gesamtbetrag

Beispielrechnung — SaaS-Abo über Geschäftsjahresgrenze

Abo-Laufzeit: 1. März 2024 – 28. Februar 2025. Rechnung: EUR 12.000,00. Bilanzstichtag: 31.12.2024. Gesamtdauer: 365 Tage (2024 ist Schaltjahr, der Zeitraum enthält aber den 29.02. nicht — 366-1 = 365).

Der Buchungssatz zum Bilanzstichtag 31.12.2024:

Soll   Aufwand SaaS-Lizenzen 2024       10.060,27
Soll   ARAP (Aktive Rechnungsabgrenzung) 1.939,73
Haben  Bank / Verbindlichkeit           12.000,00

Wann brauchen Sie Rechnungsabgrenzung?

Spezialfälle — abweichendes Geschäftsjahr

Viele Schweizer Unternehmen haben ein abweichendes Geschäftsjahr (häufig 01.07. – 30.06. oder 01.04. – 31.03.). Der Rechner handhabt das ohne Zusatzkonfiguration — Sie geben einfach das Enddatum Ihres Geschäftsjahres an.

Beispiel — Schweizer GmbH mit Geschäftsjahr 01.07. – 30.06.:Rechnung CHF 24.000 für Leistungszeitraum 01.09.2024 bis 31.08.2025.

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Häufige Fragen

Was ist eine Rechnungsabgrenzung?

Rechnungsabgrenzung ist die periodengerechte Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zu dem Geschäftsjahr, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden — und nicht zu dem, in dem sie bezahlt wurden. Grundlage sind §252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Realisationsprinzip) und §250 HGB (ARAP/PRAP), bzw. Art. 958b OR in der Schweiz.

Wann brauche ich eine Rechnungsabgrenzung?

Immer wenn eine Ausgabe oder Einnahme vor dem Bilanzstichtag getätigt wurde, der zugehörige Aufwand/Ertrag aber erst im Folgejahr anfällt. Klassische Fälle: Jahres-Abonnements (SaaS, Versicherungen, Wartungsverträge), Vorauszahlungen für Mieten oder Leasing, Jahresgebühren für Verbandsbeiträge oder Lizenzen.

Was ist der Unterschied zwischen ARAP und PRAP?

ARAP (aktive Rechnungsabgrenzungsposten) sind Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, aber erst im Folgejahr Aufwand werden. Stehen auf der Aktivseite. PRAP (passive Rechnungsabgrenzungsposten) sind Einnahmen, die vor dem Bilanzstichtag empfangen wurden, aber erst im Folgejahr Ertrag werden. Stehen auf der Passivseite. Beide Varianten werden im Zeitablauf in die GuV aufgelöst.

Ist BillSplitter HGB-konform?

Die Berechnung selbst ist nach §252 Abs. 1 Nr. 4 HGB korrekt — Realisation nach wirtschaftlicher Verursachung, tag-genaue Periodenabgrenzung. Der Export enthält die Formel und alle Eingaben, so dass ein Wirtschaftsprüfer die Rechnung nachvollziehen kann. BillSplitter ist jedoch keine GoBD-zertifizierte Buchhaltungssoftware — den Buchungssatz müssen Sie in Ihrem ERP oder Buchhaltungsprogramm erfassen.

Brauche ich für ARAP/PRAP eine Mindestgrenze?

§250 HGB sieht keine gesetzliche Bagatellgrenze vor. Gestützt auf den Grundsatz der Wesentlichkeit (§243 Abs. 2 HGB) werden in der Praxis häufig Beträge ab ~EUR 1.000 abgegrenzt (bei Kleinstkapitalgesellschaften i.S.v. §267a HGB teils niedriger, z.B. ~EUR 800). Das sind Konventionen, keine gesetzlich festgelegten Grenzen. BillSplitter rechnet immer tag-genau, unabhängig vom Betrag.

Gilt das auch für die Schweiz (OR)?

Ja. Art. 958b OR verlangt Periodenabgrenzung — Erträge und Aufwände sind in der Periode zu erfassen, in der sie anfallen. Das ist funktional identisch mit dem deutschen Realisationsprinzip. Schweizer Unternehmen mit Kalenderjahr oder abweichendem Geschäftsjahr (häufig 30.06. oder 31.03.) können den Rechner gleichermaßen nutzen.

Funktioniert das auch für ein abweichendes Geschäftsjahr?

Ja. Der Rechner akzeptiert beliebige Start- und Enddaten für Geschäftsjahre — also sowohl Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) als auch abweichende Varianten wie 01.04. bis 31.03., 01.07. bis 30.06. oder andere. Die Aufteilung ist immer tag-genau.

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