Marchzins berechnen — und richtig abgrenzen.

Aufgelaufene Zinsen seit dem letzten Zinstermin per Stichtag berechnen: nach 30/360, act/360 oder act/365, mit Formel und Buchungssätzen für Schuldner und Gläubiger. Kostenlos, ohne Anmeldung, Daten bleiben im Browser.

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Marchzins per Stichtag
2026-06-30 → 2026-12-31
Zinstage180MarchzinsCHF 2'500.00

200'000.00 × 2.5 % × 180 / 360 = 2'500.00

Schuldner: Finanzaufwand an Passive Rechnungsabgrenzungen 2'500.00

Gläubiger: Aktive Rechnungsabgrenzungen an Finanzertrag 2'500.00

Was ist Marchzins?

Marchzins ist der Zins, der seit dem letzten Zinstermin aufgelaufen, aber noch nicht bezahlt ist. Der Begriff wird in der Schweiz in zwei Situationen gebraucht:

Formel und Zinsmethoden

Marchzins = Kapital × Zinssatz × Zinstage ÷ Basis. Wie die Tage gezählt werden und ob das Jahr 360 oder 365 Tage hat, hängt von der Zinsmethode ab. Sie steht im Vertrag oder in den Bedingungen der Bank:

Beispiel: Darlehenszins per 31. Dezember

Eine AG hat ein Darlehen über CHF 200'000.00 zu 2.5 % aufgenommen. Der Zins von CHF 5'000.00 wird jährlich nachschüssig am 30.06. bezahlt. Stichtag 31.12.2026.

Buchungssätze der AG (Schuldnerin), Methode 30/360:

31.12.2026 (Abgrenzung Marchzins):
Soll   6900 Finanzaufwand                  2'500.00
Haben  2300 Passive Rechnungsabgrenzungen  2'500.00

01.01.2027 (Auflösung):
Soll   2300 Passive Rechnungsabgrenzungen  2'500.00
Haben  6900 Finanzaufwand                  2'500.00

30.06.2027 (Zinszahlung):
Soll   6900 Finanzaufwand                  5'000.00
Haben  1020 Bank                           5'000.00

Damit trägt 2026 CHF 2'500.00 Zinsaufwand und 2027 ebenfalls CHF 2'500.00 (Zahlung abzüglich Auflösung). Die Darlehensgeberin bucht spiegelbildlich: per Stichtag 1300 Aktive Rechnungsabgrenzungen an 6950 Finanzertrag.

Marchzins beim Kauf von Obligationen

Wer eine Obligation zwischen zwei Zinsterminen kauft, bezahlt den Kurswert und zusätzlich den Marchzins seit dem letzten Coupon. Am nächsten Zinstermin erhält er den ganzen Coupon. Der bezahlte Marchzins wird entweder separat im Soll des Finanzertrags (Wertschriftenertrag) erfasst, dann bleibt nach dem Coupon nur der Zins für die eigene Haltedauer als Ertrag, oder zusammen mit Kurswert und Spesen auf dem Wertschriftenkonto. Gerechnet wird mit derselben Formel, für Obligationen in Franken nach 30/360.

Deutschland: antizipative Posten

Nach HGB sind aufgelaufene, noch nicht bezahlte Zinsen keine Rechnungsabgrenzungsposten, sondern sonstige Verbindlichkeiten bzw. sonstige Vermögensgegenstände. Die Berechnung bleibt dieselbe.

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Häufige Fragen

Was ist Marchzins?

Marchzins ist der Zins, der seit dem letzten Zinstermin aufgelaufen, aber noch nicht bezahlt ist. Im Jahresabschluss wird er für Darlehen, Hypotheken oder Obligationen per Stichtag abgegrenzt. Beim Handel mit Obligationen vergütet der Käufer dem Verkäufer den Marchzins seit dem letzten Coupon.

Wie berechne ich den Marchzins?

Marchzins = Kapital × Zinssatz × Zinstage ÷ 360 (bzw. 365 bei act/365). Beispiel: CHF 200'000.00 zu 2.5 %, letzter Zinstermin 30.06., Stichtag 31.12.2026. Nach 30/360 sind das 180 Tage und CHF 2'500.00, nach effektiven Tagen 184 Tage und CHF 2'520.55 (act/365) bzw. CHF 2'555.56 (act/360).

Welche Zinsmethode gilt?

Die Methode steht im Vertrag oder in den Bedingungen der Bank. Für Obligationen in Schweizer Franken ist 30/360 üblich (deutsche Zinsusanz: jeder Monat 30 Tage, das Jahr 360 Tage), im Geldmarkt act/360 (effektive Tage, Jahr 360). act/365 entspricht der tag-genauen Verteilung eines Zinsjahres mit 365 Tagen.

Wie buche ich Marchzins im Jahresabschluss?

Der Schuldner bucht per Stichtag Finanzaufwand an Passive Rechnungsabgrenzungen (Kontenrahmen KMU: Konto 2300), der Gläubiger Aktive Rechnungsabgrenzungen (Konto 1300) an Finanzertrag. Im neuen Jahr wird die Abgrenzung aufgelöst; die Zinszahlung am Zinstermin wird dann normal gebucht, sodass jedes Jahr nur seinen Anteil trägt.

Warum rechnet 30/360 mit 180 statt 184 Tagen?

Bei 30/360 zählt jeder Monat 30 Tage, ein 31. gilt als 30. Vom 30.06. bis 31.12. sind das genau sechs Monate oder 180 Tage. Effektiv liegen 184 Tage dazwischen. Einige Verträge zählen auch das Februarende als 30. Tag; dann kann das Ergebnis um einen oder zwei Tage abweichen.

Gilt das auch in Deutschland?

Gerechnet wird gleich, ausgewiesen wird anders: Aufgelaufene, noch nicht bezahlte Zinsen sind nach HGB keine Rechnungsabgrenzungsposten, sondern sonstige Verbindlichkeiten bzw. sonstige Vermögensgegenstände (antizipative Posten).

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